Kiesabbaugenehmigung auf Flur-Nr. 195/T Gemarkung Planegg ist rechtens!
Gräfelfing, 16.06.2023
Am 21.März 2022 wurde Glück die Genehmigung der Kiesgewinnung auf der Flur-Nr. 195/T erteilt. Es handelt sich hierbei um einen 2,1 ha großen Jungforst eines privaten Waldbesitzers neben unserer Kompostierung, der Wald befindet sich in einem sehr schlechten Zustand.
Die vorhandenen Eschen sind allesamt von der Eschenwelke befallen und die Ahornbäume sterben aufgrund des Krustenpilzes. Hainbuchen, Weiden, Pappeln und Fichten kommen mit dem trockenen Standort nicht zurecht und leiden durch die vorhandene geringmächtige Oberbodenschicht.
Die forstfachliche Stellungnahme zur Bestandaufnahme empfahl daher sowohl in der Bestandsbeschreibung von 2014 wie auch in der Bestandbeschreibung von 2022 einen kompletten Waldumbau. Die Fläche befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet und befindet sich außerhalb des Regionalen Grünzugs.
Glück wird nördlich an der angrenzenden Abbaufläche ab Beginn der Kiesgewinnung zeitgleich eine zusätzliche 2,1 ha große Ackerfläche mit klimaresistenten Mischwald aufforsten. Auch auf dem Kiesgewinnungsgebiet sollen nach der Kiesgewinnung neben klimaresistenten Wald entsprechend des naturschutzfachlichen Konzeptes verschiedene Biotope entstehen, so dass nach Rekultivierung insgesamt 4,2 ha an Mischwald und Biotope bestehen. Die Kiesgewinnung ist auf 2 Jahre befristet, die Verfüllung ebenfalls auf 2 Jahre.
Das Einvernehmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg wurde bereits mit Schreiben vom 06.07.2017 erteilt. Die Gemeinde Planegg hat dem Vorhaben und dem dargelegten Konzept mit Beschluss vom 27.07.2017 das Einvernehmen erteilt. Der Abtransport des Kieses erfolgt umweltfreundlich mit unserem Förderbandsystem in unser Werk.
Gegen diese Genehmigung legte der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BUND) am 28.07.2022 beim Verwaltungsgericht München Klage ein. Am 28.09.2022 erhob der BUND einen Eilantrag mit dem Ziel, den Kiesabbau vorübergehend bis zur Entscheidung über die Hauptsache zu stoppen.
Am 25.05.2023 wurde vom Verwaltungsgericht München der Eilantrag des Bund Naturschutz abgewiesen.
Der Bund Naturschutz griff die Genehmigung mit verschiedenen Argumenten an, die das Verwaltungsgericht allesamt umfassend zurückwies. Die Auffassung des BUND, dass in einer gewidmeten Bannwaldfläche ein Kiesabbau nicht zugelassen werden könne, wies das Gericht zurück. Bei der Genehmigung seien insbesondere auch die Belange des Klimaschutzes ordnungsgemäß berücksichtigt worden, wobei das Gericht auch darauf abstellt, dass nach Umsetzung des Vorhabens eine größere Waldfläche verbleiben wird als aktuell vorhanden.
Insofern seien die Ausführungen des am Verfahren beteiligten Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das ausdrücklich sein Einvernehmen erteilt hat, nicht zu beanstanden. Die Behauptungen des BUND in Bezug auf Klimaauswirkungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen seien – so die Auffassung des Gerichts – „nicht ansatzweise ausreichend substantiiert“. Die übrigen naturschutzrechtlichen und – fachlichen Regelungen seien berücksichtigt, insbesondere der Artenschutz. Im gerichtlichen Verfahren wurde
zudem geklärt, dass das Vorhaben nicht in weiteren Schutzgebietskategorien liegt, insbesondere weder in einem regionalen Grünzug noch in einem Landschaftsschutzgebiet.
Im Ergebnis beließ es das Gericht nicht bei einer im Eilverfahren denkbaren Folgenabschätzung, sondern entschied ausdrücklich, dass die vom Landratsamt erteilte Rodungserlaubnis voraussichtlich rechtmäßig erteilt wurde.
Das Gericht hat somit im vollen Umfang die Genehmigung bestätigt.
Durch die Kiesgewinnung auf der Flur-Nr. 195/T kann das für die Region bedeutende Kieswerk in Gräfelfing für weitere 2 Jahre mit Rohstoff versorgt werden und die Arbeitsplätze sichern.
Das ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und die regionale Versorgung unserer Baustellen im Würmtal mit Zuschlagsstoffen.